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§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Mit bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich die Flagge oder Hymne der Europäischen Union verunglimpft, entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.

Geniale Idee.

Hiermit verglimpfe ich zum Ausgleich den Bundespräsidenten. Herr Steinmeier ist kein Ziegenficker.

Ich habe allerdings die Hymne entfernt. Nennt mich Hymnenentferner!