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Am Tag, als Conny Kramer Thomas Anders Larry Flint starb, wurde ich folgenden Umstands gewahr: Eine Schauspielerin wurde entlassen, weil sie schlimme Dinge verbreitet hatte, die ihre profitnehmende Firma Lucasfilm zu ihrer Entlassung veranlasst hat, einhergehend mit einer moralischen Verurteilung wegen eines schrägen Nazivergleichs.

Überhaupt hat die Dame Ansichten, die man bei funktionierendem Verstand nur behämmert und widerlich finden kann. Gleichwohl bin ich entschieden der Ansicht, dass solche Sprallos das Recht haben, ihren Stuss zu äußern, ohne dafür aus ihrer Anstellung zu fliegen.

Höher hängen!

Einschränkend muss zum konkreten Fall gesagt werden, dass mir die Vertragsbedingungen nicht bekannt sind. Sollte sich darin ein Passus finden, der sie auf ein wie auch immer angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit festlegt, da sie eine öffentliche Person ist und sich dies wiederum auf ihr Salär auswirkt, ist sie schlicht Opfer ihrer Dummheit, was in diesem Fall die Konsequenzen wohl berechtigt.

Sollte dem aber nicht so sein, also ein wie auch immer unmoralisches Auftreten ohne Rechtsgrundlage zu arbeitsrechtlichen Willkürentscheidungen führen, so ist das eben entschieden abzulehnen. Es ist nämlich nicht nur so – was moralische Inquisitoren gern vergessen, die sich ob der vermeintlichen Eindeutigkeit eines Falls gern aus dem Fenster lehnen – dass es keine klaren Kriterien für solche Moral gibt und daher eben blanke Willkür herrscht.

Vielmehr ist ein Kerngedanke der Rechtsstaatlichkeit nicht zufällig der, dass Sanktionen nach klaren Regeln von eindeutig zuständigen Institutionen verhängt werden müssen. Auch wenn jemand Gefallen daran findet, ständig wie ein ausgemachtes Arschloch zu kommunizieren, rechtfertigt das nicht, ein Arbeitsverhältnis zum Ersatzstrafgericht zu machen. Im Übrigen bin ich ohnehin dafür, dass jeder jeden nach Belieben beleidigen darf. Der Ventilator, in den du Scheiße schaufelst, bläst nämlich immer in deine Richtung.