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Der Gedanke kommt vor dem Wort, das Wort kommt vor der Tat“, sagten Bundesinnenminister Thomas de Maizière, BKA-Chef Holger Münch und Bundesjustizminister Heiko Maas unisono. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und deshalb muss hart und konsequent gegen Hasskriminalität vorgegangen werden. Diese beginne nicht erst mit dem Mord an Andersdenkenden, sondern beim Hass selbst. Wer Hassgedanken pflegt, lässt ihnen oft freien Lauf. Dies gefährdet und bedroht nicht nur Einzelpersonen oder Gruppen, die verhetzt werden, sondern die Sicherheit aller.

Hass ist der größte Feind der Meinungsfreiheit und nicht durch das Grundgesetz geschützt. “Wir haben Null Toleranz für Hassverbrecher“, betonte de Maizière. “Die Gesetzeslage ist dank meiner Initiative eindeutig“, ergänzte Maas, “wir werden jeden verfolgen, der andere verfolgt, sei es durch Werke oder Worte.” Münch machte deutlich, dass BKA und Polizei den Auftrag von Regierung und Parlament vernommen haben und mit vollem Einsatz ausführen werden. “Wir zögern nicht und wir schrecken nicht zurück“, erklärte er, beklagte aber, dass die Strafen für Hasskriminalität möglicherweise nicht hart genug seien.

Mehr Freiheit für alle

Maas machte deutlich, dass dies Sache des Gesetzgebers sei, man aber “jederzeit nachjustieren” könne. In Vorbereitung sind weitere Verbesserungen der Sicherheitslage durch Früherkennung von Meinungsverbrechen. “Man muss nicht immer darauf warten, bis jemand mit dem Tode bedroht wird“, betonte de Maizière, “oder schlimmer noch, bis jemand solche Aufforderungen in die grausame Tat umsetzt.” Als sehr erfolgversprechend haben sich Versuche mit Algorithmen erwiesen, die Hass auch in solchen Fällen erkennen, in denen noch keine strafbaren Äußerungen wie Beleidigung, Nötigung oder Volksverhetzung vorliegen.

Das Ziel dieser Früherkennung ist ein früheres und schnelleres Eingreifen. Sobald ein möglicher Hasstäter identifiziert ist, soll er zur Kasse gebeten werden. Dies sei für alle Beteiligten ein Fortschritt, so die Sicherheitsbehörden. Nur wo Taten verhindert würden, würden Opfer effektiv geschützt, und auch die Täter kommen häufiger mit einer Verwarnung davon, wo sie bei späterem Eingreifen eine Haftstrafe erwarten würde. So können Strafen erzieherisch wirken. Die Sozialen Netzwerke müssten die Gedanken ihrer Nutzer wahrnehmen und konstruktiv begleiten. “Freiheit für alle, nicht nur für Hasstäter“, so das Motto der Aktion.