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Bildquelle: Wikimedia Commons / Colin Smith

Nein, es ist trotz der aktuell naheliegenden Themen nicht die Rede von überrechtlichem Notstand; aber mit dem kann man ganz gut einsteigen. Eine gute Gesetzgebung – oder auch Regelung sozialer Beziehungen jenseits des Bürgerlichen Staats – geht sparsam um mit den Festlegungen. Will man also dem Gegenteil noch irgend akzeptabler Zustände beim Metastasieren zuschauen, nehme man sich das deutsche Steuerrecht vor. Je weniger, je einfacher, desto besser, denn man kann nicht alles im Vorhinein bestimmen.

Katastrophen gleich welcher Art etwa kann man organisatorisch vorbereiten, aber was wo wie im akuten Fall geregelt werden muss, kann man nicht wissen, weil man Art und Umfang des Notstands nicht vorab definieren kann. Es braucht daher Ressourcen, über die im Notfall verfügt werden kann, Instanzen, die organisieren und die Kommunikation mit den direkt oder indirekt Betroffenen. Das ist auch ganz allgemein empfehlenswert, aber schon bei den Ressourcen deutet sich an, dass die Eigentumsordnung dem entgegensteht.

Nur das Beste

Gesetze also müssen sich aufs Wesentliche beschränken und nicht für jede frische Idee oder die Interessen Einzelner zugänglich sein. Sie bieten den Rahmen einer Rechtsgesellschaft, der allgemein akzeptiert werden muss und dürfen nicht zum Instrument herrschender Gruppen oder Personen werden. Die Gefahr, dass gerade das geschieht, liegt in der Möglichkeit von Sondergesetzen und dem Herumschrauben am Gesetzeswerk aufgrund von Stimmungen und kurzfristigen Einflüssen.

Wie so oft, erweisen sich hier die Bürgerliche Gesellschaft, ihr Staat und der politische Umgang damit als eine Fehlerkette, die nicht zufällig in der sozialdemokratischen Variante ihre Reinform findet. Das ergibt sich wie so oft nicht aus dem Hass gegen eine politische Strömung, sondern aus der Analyse der Strukturen. Dass die Sozialdemokratie gerade untergeht, hat sie durchaus mit ihrem Staat gemein. Der wird zwar gern benutzt, aber kaum mehr respektiert.

Sozialdemokratie ist der naiven (oder bereits senilen) Ansicht, man könne den Staat und seine Gesetze dazu benutzen, den Massen, den Arbeitern, Arbeitnehmern, Angestellten, okay, den höheren Angestellten ein auskömmliches und angenehmes Leben zu sichern. Man könne durch Gesetze jeweils auf den akuten Zustand des Kapitalismus so reagieren, dass dieser den Menschen diene.

Dem deutschen Volke

Was dabei herumkommt, ist ein Filz von Gesetzen (insbesondere Wirtschafts- und Steuerrecht), der ein reges Eigenleben führt und im Endeffekt strikt dem Lobbyismus folgt. Würde sie je allerdings ihr seit über einem Jahrhundert gebrochenes Versprechen wahrmachen, wie könnte sie das? Sie könnte es nur, indem sie rigide Sondergesetze erließe, die enteignen, brutal umstrukturieren und mit der gesetzlichen Eigentumsordnung jede Rechtssicherheit zerstören.

Das will sie freilich nicht, das kann sie nicht, aber wenn es darauf ankommt, so hat sie immer wieder unter Beweis gestellt, wird sie gegen jeden Anstand alles (mit)machen, um die Eigentumsordnung zu erhalten. Ja, bis jemand kommt, der die Eier hat, zuerst Sondergesetze zu erlassen, um dann die Rechtsordnung komplett in die Tonne zu treten – um einmal mehr Volk und Nation zu retten.