Was wäre ich ohne mich? Vermutlich eine Ansammlung von Marotten, Eigenschaften und kultivierten Routinen, die ein sich als vermeintlicher Chef aufführendes sogenanntes “Ich” zusammen zu halten versucht. Also eigentlich würde sich nix ändern, bis auf den Glauben an eine ‘Identität’, aber das ist etwas für Philosophen, die falschen obendrein, also lassen wir das.
Als richtiger säge ich weiterhin fröhlich an dem Ast, auf dem mein innerer Möchtegern-Chef es sich gemütlich gemacht hat. Heute mithilfe des hassenswerten Machos, Antifeministen, selbstverliebten Journal-Befüller und im Nebenberuf Juristen Thomas Fischer. Der hat nämlich mal wieder Probleme, und ich kann ihm helfen.
Härtere Strafen®
Ich kann das nicht, weil ich “Boston Legal” in zwei Sprachen komplett absolviert habe oder erstaunliche Erfolge bei der angewandten Lektüre von Gesetzen und Urteilen habe, sondern weil ich gelernt habe, dass das Flugzeug “Mensch” durchaus besser dran ist ohne seinen gleichnamigen Piloten. Wie immer biete ich keine Komplettlösung an, sondern wieder nur Analyse – das Zeug, das einem so bitter schmerzlich jeden Spaß an Allmachtsphantasien nimmt.
Wenn Fischer sich also über den Mob echauffiert, der härtere Strafen fordert, indem er sich an dem diesem zuarbeitenden Personal abarbeitet, wird das Elend nur zu deutlich: Was interessieren den aufgeklärten Geist angebliche ‘Motive’ eines zu verurteilenden Täters? Wie kann ein sogenanntes “Strafmaß” sich danach bemessen, was jemand angeblich wollte?
Ach Göttchen
Nun, das Strafrecht, eine der Säulen der Vermenschlichung Gottes (oder andersherum: Apotheose), es will ‘gerechte’ ‘Strafen’ finden für “Täter” (früher “Sünder”, so auch heute noch in öffentlichen Beschwichtigungsritualen sogenannten Journalismus’). Es will die ‘Schwere’ einer ‘Schuld’ feststellen, hat sich mithin ausgerechnet als Korinthen scheißende Instanz für Regeln voll und ganz der Mythologie verschrieben.
Wie schon bei anderen Gelegenheiten, empfehle ich auch hier wieder dringend, dieses depperte Menscheln einzustellen und entweder zur meinetwegen auch christlichen Scharia zurückzukehren oder sich endlich weltlich zu geben anstatt eine halbseidene Religiosität aufrecht zu erhalten. Will heißen: Was Täter und Opfer angeblich denken, fühlen und wollen, ist irrelevant. Die Tat ist zu beurteilen, nicht der Täter.
Das wusst’ ich nicht …
Liegt einer Tat etwa eine Gefahr inne, ist es egal, ob ich diese ignoriere, bagatellisiere oder mit voller Absicht herbeiführe (btw.: „heraufbeschwören“ ist auch so ein Omm-Omm; als gehe es da um Geister). Ich fahre gegen den Nachbarproll mit Zweihundert durch die Fußgängerzone, hoffend, dass er es nur auf Hundertneunundneuzig bringt? Wen interessiert es, ob ich dann damit rechne, dass ein Passant als Gulasch unter meinem Scheibenwischer landet? Ist es wirklich besser, wenn ich nachweisen kann, echt so dämlich zu sein, dass es mich überrascht?
Zum Thema “Vergewaltigung” werde ich mich in diesem Kontext nicht äußern, denn es ist kontraproduktiv, ein Problem wie das des Strafrechts ausgerechnet anhand von Tatbeständen zu erläutern, die als Ausnahme der Ausnahme dazu eben nicht taugen. Selbst wenn es gelänge, ließe es sich nicht auf andere Delikte übertragen. Daher will ich es bei der Frage belassen, was denn gewonnen ist, wenn man die Tat nicht wirklich objektiv, nämlich als Tat und nicht als Sünde eines Täters beurteilt?
Mai 27th, 2018 at 21:41
Ich mach mal den Eierlikör… Wie wir ja schon gegen Ende der Diskussion neulich festgestellt haben, kann man eine Tat nicht sanktionieren, dh ‘Objekt’ der Sanktion ist notgedrungen der Täter. Als aufgeklärte Menschen wollen wir das aber nicht einfach nur als Rache, so nach dem Muster von Auge gegen Auge, sondern als Erziehungsmaßnahme verstanden wissen, mit dem humanistischen Ziel der Resozialisierung. Und in diesem Zusammenhang steht auch die Suche nach dem Motiv des Täters, als Indikator sozusagen, wie weit er sich in seinem Denken und Handeln von den sozialen Regeln entfernt hat.
Jetzt du wieder.
Mai 27th, 2018 at 22:11
“Sanktionieren” ist schon vom Wortstamm her verräterisch und deutet auf den religiösen Hintegrund. Eine Tat hätte nach säkularem (nicht-religiösem, nicht-mythologischem) Recht eine festgelegte Konsequenz. Die Tat – unabhängig vom Täter, den sie gleichwohl trifft. Demnach sind die Tatumstände zu berücksichtigen, nicht aber die Persönlichkeit des Täters. Einzig medizinische Implikationen sollten da noch relevant sein.
Wirklich interessant wird es dann, wenn es nicht um die Konsequenz der Einzeltat geht, die ja dem Zweck dient, solche Taten unattraktiv zu machen, sondern um den langfristigen Schutz der Gesellschaft vor Wiederholungstätern. Gerade dabei muss der Fokus nämlich auf letztlich wissenschaftliche Betrachtung wie die Wahrscheinlichkeit der Widerholung gelegt werden und auf Maßnahmen, diese zu verhindern. Da ist es nämlich grottendumm, mit dem Modell des Bösen zu hantieren, das dem Täter innewohnt. Es bedarf hier ganz anderer Analysen – und Instrumente – um Tathergänge und -umstände zu verstehen. So etwas gibt es zwar prinzipiell, aber es kollidiert bis zur Parodie mit dem Konzept von ‘Schuld’.
Mai 28th, 2018 at 12:31
Schuld im Strafrecht ist tatsächlich MANCHMAL ein problematischer Begriff, aber m.E. nach nur da, wo schmwammig mit “besonderer Schwere der Schuld” gearbeitet wird. Im Grundsatz bedeutet es ja “nur”, dass keine der Entschuldigungsgründe des Strafrechts greifen.
Anonsten sehe ich zu #2 einige Probleme:
1. Es ist durchaus fraglich, ob die Persönlichkeit des Täters überhaupt von den Tatumständen getrennt werden kann. Schließlich gehört der Täter recht entscheidend zur Tat dazu. Zudem wird die Persönlichkeit des Täters ja keineswegs ausschließlich zur Strafminderung herangezogen.
2. Das “Böse das dem Täter innewohnt” wird doch gerade in neuerer Zeit, wie von Dir gefordert, bei geringsten Anhaltspunkten auf medizinische Umstände imm Einzelfall heruntergebrochen und eine Wiederholungsgefahr daran bemessen. Es scheint Dir hier ja nicht um triviale Taten wie Einbruch oder Trickdiebstahl zu gehen.
3. Fahrlässigkeit, also oft reine Leichtsinnigkeit ist oft, wenn nicht sogar immer, ein “Resultat” der Persönlichkeit einer Person, ohne dass anerkannt medizinische Implikationen vorliegen (lägen welche vor, wäre i.d.R. gleich Schuldunfähigkeit gegeben). Wäre den Menschen geholfen, wenn man das Konzept der fahrlässigen Straftatbestände weglässt? Ist “Depp hat kurz aufs Telefon geguckt” wirklich das gleiche wie “Absichtliches Überfahren einer Person”?
4. Wozu bräuchten wir noch variable Strafzumessung? Geht es dann bei Diebstahl nach Betrag, bei Raub nach Anzahl und Größe der gebrochenen Knochen und/oder verwendeten Waffen?
Mai 28th, 2018 at 13:04
Ich gehe mal auf zwei Punkte ein: Ausagen wie “in neuerer Zeit ….” sind ja nicht falsifizierbar und treffen auch nicht das Thema:
Es wäre nett, du gingest wirklich auf den Text (#2) ein, auf den du dich vermeintlich beziehst.
Die Tat in deinem 3. ist beschrieben mit “hat kurz aufs Telefon geguckt”. Ich nehme an, es ist gemeint, während er ein Auto fuhr. Das ist die Tat. “fährt zielgerecht und ungebremst auf eine Person zu” ist eine andere. Der Vorsatz ergibt sich aus dem Hergang, nicht umgekehrt.
Zu 4.: Ist dir schon mal aufgefallen, dass Strafen sich längst nach dem monetären Schaden richten und der oft als schlimmer bewertet wird denn körperliche Schäden?
Zudem: Wieso sollten unterschiedliche Taten nicht unterschiedliche Konsequenzen haben? Habe ich das gesagt? Und wenn du schon Begriffe aus dem Strafrecht renzerrst (Raub/Diebstahl) dann sei doch so gut und befasse dich auch damit. Die Kriterien braucht man da gar nicht groß zu ändern:
“der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder [...]”
Strafvershärfend wirkt sich aus, wenn der Täter:
” 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3. eine andere Person
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.”
Nix von Motiven oder Persönlichkeit.
Mai 28th, 2018 at 15:50
OT: Déjà vu: “Der Wirtschaftsexperte Cottarelli soll Italien aus der Krise führen. Staatspräsident Mattarella beauftragte ihn, eine Expertenregierung zu bilden.”
Italien ist auch nur ein Griechenland. Fly, you fools!
Mai 28th, 2018 at 18:27
Nochmal on Topic: Schuld im Strafrecht ist ja vor allem (auch) ein politisches Problem. Obwohl Strafrecht ausdrücklich keine Sühne sein soll, wird es via Schuld dennoch so behandelt, was wiederum zu diesem Sadomasochismus führt, der stets härtere Strafen® fordert. U.a. das ganze faschistische Gewese fällt mit der ‘Schuld’. Nicht zufällig ist ja Todesstrafe für Kinderschänder® ein Dauerbrenner der Faschos.
Mai 28th, 2018 at 23:29
Zweck des Strafrechts (die tendenziöse Namensgebung mal geschenkt) ist es ja wohl, Schaden an der Gesellschaft und ihren Mitgliedern zu ver- oder wenigstens zu behindern. Soweit ist wohl durchaus breite Zustimmung zum Anliegen zu erwarten. Wie dies zu bewerkstelligen ist, ist aber eine Frage des Weltbildes und damit von nicht gerade fluider Konsistenz. Weder Gehorsam noch Selbstreflexion lassen sich so ganz ohne weiteres erzwingen aber irgendwo dazwischen soll ja wohl die Konsequenz fürs Schädigen liegen. Da das Ausarbeiten eines neuen Strafrechtsansatzes, z.B. eines gänzlich ohne Tätermotiv(ation) aber u.U. erhebliche gesellschaftsschädigende Konsequenzen haben könnte, wird sich hier keiner so schnell finden, der das alles umschreibt und den daraus resultierenden Mist auf seine Kappe nimmt. Nich dass es zum Schluß noch schlümme Konsequenzen hätt, wenn jemand jemand ausbeuten täte. ‘Wah schon imma so’ ist da der zähe Kleister, aus dem so schnell kein Wegkommen ist.
Und ich finde die Angst vor Verschlimmbesserung beim derzeitigen legislativen Fachpersonal nicht unberechtigt ;-)
Bis dahin nutze ich gern die mir bleibenden Kleinlösungen im persönlichen Umfeld, um mich von der Vielfalt und Tiefe des Themas, auch in diesem bescheidenen Rahmen, beeindrucken zu lassen.
Mai 28th, 2018 at 23:37
Ist ja richtig. Ich versuche (inmitten einer Restferienzeit bei dreißich Grad), den Horizont zu erweitern für Zusammenhänge, die “Schutz der Gesellschaft” behaupten und Mythologie betreiben – mit den Nebeneffekt eben, dass auf politischer Ebene die Rachejustiz das Maß der Dinge bleibt.
Mai 29th, 2018 at 00:29
Hallo,
Nehmen wir einmal an, ein Mann (A) erschlägt einen anderen Mann (B) und kommt dafür vor Gericht. Was bedeutet hier »Schuld«?
Der Begriff »Schuld« hat im Zusammenhang mit der Rechtsprechung meiner Meinung nach (mindestens) zwei verschiedene Bedeutungen.
Zum einen ist er ein rein prozessualer Schalter (ja/nein) mit welchem die Identität von Angeklagtem und Täter zugesprochen oder abgewiesen wird.
»Du bist schuld« ist doch absolut gleichbedeutend mit »Du bist der, der sich dafür verantworten muß.« Die Zuweisung der Schuld bedeutet im Gerichtsprozeß doch nichts anderes als die Identifizierung von Angeklagtem als Täter. (Oder sehe ich das falsch?) Das ist wohl das, was auch Seb (#3) meint.
Wobei »die ›Schwere‹ einer ›Schuld‹« dann mit »die Schwere einer Tat, für welche sich der Angeklagte zu verantworten hat« gleichbedeutend wäre.
(Ich muß allerdings gleich dazu sagen, daß sämtliche meiner Kenntnisse von Gerichtsprozessen dem amerikanischen Kino entstammen. Von daher habe ich gerade das »Schuldig! Schuldig! Schuldig! Schuldig!« der Geschworenen im Ohr.)
Wenn das so sein sollte, dann wäre der »Schuldspruch« so ziemlich das, was flatter fordert, nämlich die rein formale Feststellung, daß A gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen habe.
Neben der rein rechtlichen Bedeutung verweist »Schuld« aber auch darauf, daß sich Bs Frau nun jeden Abend allein in den Schlaf weint, und Bs Kinder niemanden mehr haben, der ihnen beistünde, wenn sie seines Beistands bedürfen. Der Begriff der Schuld verweist auf das Leid, das verursacht wurde. Und ohne diesen Verweis auf das verursachte Leid lassen sich die Regeln, an die man sich halten soll, gar nicht rechtfertigen. Oder zumindest nur viel, viel schwerer.
Ich kann da gar keine religiöse Bedeutung erkennen.
Außerdem hat das auch nichts mit der Persönlichkeit zu tun. Auch ein »guter Mensch« kann schuldig werden; und ein »böser Mensch« sein Leben lang unschuldig im rechtlichen Sinne (nicht im 2. Sinne) bleiben.
Schuld ist immer nur rückwärtsgewandt. Schutz der Gesellschaft vor Wiederholungstätern hat mit Schuld nichts zu tun, denn was nicht getan wurde, hat auch niemand zu verantworten. Für den Schutz (u.A.) werden ja die jeweiligen Strafmaße gewählt. Wäre es nicht so, wäre die Strafe ja doch nur Rache.
Mai 29th, 2018 at 01:56
Für mich ist immer Recht das Recht der Herrschenden. (Btw: Lycalopexs Hinweis auf das jeweils ‘herrschende’ Fachpersonal kommt noch dazu) Am Thema vorbei? Auch gut.
OT: Hier mal wieder die beliebten Flying Flassbecks:
“Man kann allerdings diesen Konflikt minimieren, indem man die Innovationsfähigkeit des Systems unmittelbar für die ökologische Vorsorge einsetzt. Doch genau das vertreten die wenigsten und politisch ist es nahezu ein Tabu. Der Staat (die Staatengemeinschaft) muss dazu an den Märkten intervenieren, von denen die größten negativen Effekte ausgehen. Wer den Klimawandel verhindern will, muss dafür sorgen, dass fossile Energie im globalen Maßstab systematisch und auf lange Sicht teurer wird. Wer natürliche Ressourcen schützen will, muss die Nutzung einschränken oder auch hier die Preise drastisch erhöhen. Wer den Wasserverbrauch einschränken will, muss Wasser verteuern. Wer saubere Luft will, muss Technologien verbieten oder verteuern, die zur Luftverschmutzung besonders beitragen. Das alles ist möglich und sicher sinnvoll, es hat mit Kreislaufwirtschaft aber nichts zu tun. Trotz all der Einschränkungen bleibt das System offen für Änderungen, für neue Produkte und für neue Produktionsverfahren. Es bleibt aber auch offen für Entwicklung, die man „Wachstum“ nennen kann, aber nicht muss, denn es handelt sich ja nicht mehr um Wachstum im herkömmlichen Sinne.
Doch vieles von dem ist politisch tabu, weil man vermutet, schon hier werde der Marktwirtschaft bzw. den Bürgern zu viel zugemutet. Das ist richtig und falsch zugleich. Richtig, weil es tatsächlich eine Zumutung sein kann, jedes Jahr wesentlich höhere Anteile des eigenen Einkommens für fossile Energie ausgeben zu müssen, weil es der Staat so will. …”
Mai 29th, 2018 at 07:48
Es kommt bei der Strafzumessung auch darauf an, wer die Opfer sind. So wurde bei der Verurteilung von RAF-Mitgliedern sicherheitshalber noch ein oder zwei “Lebenslänglich” mehr obendrauf gepackt, während der Altnazi Demjanjuk für 28.060 Fälle der Beihilfe zum Mord fünf Jahre Gefängnis bekam. Das wären 1 1/2 Stunden Knast für ein Opfer. Bei Urteilen der fünfziger und sechziger Jahre kam nicht selten ein Schnitt von zehn Minuten heraus – oder gleich nur ein “Verwarnungsgeld”.
Außerdem wird heute die Beschädigung eines Polizeifahrzeugs mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe (§ 305a StGB) geahndet, der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte (Polizisten) dagegen nur mit bis zu 2 Jahren (§ 113 StGB)Knast.
3. Beispiel: Die strafrechtlichen Folgen des G20-Gipfels führten bereits zu mehreren Verurteilungen von Demonstranten, viele werden noch international gesucht.
Gegen gewalttätige Polizisten wurde bisher trotz massenhafter Videobeweise keine einzige Anklage erhoben. Über 400 Haftbefehle gegen Neonazis können nicht vollstreckt werden, weil die vermeintlichen Täter untergetaucht sind.
Mai 29th, 2018 at 09:27
OT – Italien mal wieder absolut typisch für den real existierenden Scheißladen hier: Hauptsache, Zeit gewinnen. Zeit, in der sich die Probleme unweigerlich vergrößern werden. Das nächste Wahlergebnis dann vielleicht schon mit der Lega als stärkste Kraft. Aber Brüssel und Berlin ‘atmen auf’.
@Vogel: Abo-Artikel. Aber schon der Teaser liest sich wie die endgültige Bankrotterklärung. Damit wir weiterhin nicht wollen, was wir brauchen und nicht brauchen was wir wollen. Weil der Staat es so will.
Und schon wieder 26°…
Mai 29th, 2018 at 10:44
Wahnhaft mythologisch: Kontaktschuld, ferner Reiseschuld, Herkunftsschuld sowie Näheschuld.
Mai 29th, 2018 at 11:02
Ich sehe schon, ich kriege den Zusammenhang nicht vermittelt. Me fails.
Nur einen zu Vogel:”Für mich ist immer Recht das Recht der Herrschenden.” Schön. heißt jetzt was? Dass der Codex Hammurabi dasselbe ist wie finnisches Steuerrecht? Ja, es ist heiß.
Mai 29th, 2018 at 11:52
“Schuld und Sühne”:
Manchmal sehe ich in den blassblauen Augen eines langjährigen Freundes (ein alter Richter mit mehr als 38 Berufsjahren auf dem Buckel) dieses Glimmen, wenn ich etwas “daherrede” wie flatter hier über “Schuld und Sühne” – ein Glimmen, das davon kommt, dass er immer recht hatte, nie korrigiert worden war, sich nie hat beugen müssen, niemals sich selbst revidiert hat und jederzeit wusste, wer im Recht ist und wer nicht und letztlich alles von ihm abhängt (und wen er mag und wen nicht). Und das Mögen oder Nichtmögen auch jederzeit mit schneidenden Formulierungen im Urteil durchsetzen konnte.
Dann danke ich dem lieben Gott, dass er mich immer mochte, denn ich sehe nicht nur das Glimmen, sondern auch die Streckbank, die Daumenschrauben, die Lust an der Qual (wenn die schneidenden Formulierungen ein ganzes Leben in Grund und Boden rasieren) und streiche mir fröstelnd über meine Oberarme. Froh, heutzutage am Leben zu sein und ihn als Freund und nicht als Feind zu haben.
Und manchmal denke ich das dann auch bei flatter (hätte er alles was er will):
Es hält mich lediglich der Hinweis von manchen Kommentatoren hier ab, mich vor ihm zu fürchten, dass seine Stimme sanft und lieb sein soll, was darauf hinweist, dass er martialisch möglicherweise nur als Kunstfigur ist (so wie Don Alphonso ja angeblich auch nur als Kunstfigur rechts sein soll, in echt aber ein Menschenfreund par excellence ist). Übrigens flüstert mein alter Richterfreund alles, was er in elegantem Deutsch von sich gibt und erhebt nie die Stimme. Sein Gang ist der eines alten Samurai und seine Höflichkeit hat eine vernichtende Dimension, man wünscht sich dann immer, er würde tief Luft einziehen und einen fetten grünen Batzen hinlegen, was ihn menschenähnlicher machen würde und man sich dann aus der festen Umklammerung befreien könnte, die jede Kommunikation mit ihm kennzeichnet.
Festhalten sollte man zu Thomas Fischers “Schuld und Sühne” Monologen, dass er trotz Unfehlbarkeitsanspruch des (ehemaligen) BGH Richters erstaunlich umkorrumpiert geblieben ist, jedoch sein Niederkartätschen der WEDEL-Kritiker daran leidet, dass die andere Fraktion – die echten, wahren, richtigen Ermittler, also Juristen und Richter wie er selbst – mindestens dasselbe Niederkartätschen verdient hätte.
Und zwar aus berufenem Mund, nämlich seinem: Was aber kunstvoll ausgeblendet bleibt – auch wenn das eine oder andere Bonmot schon die Lektüre wert ist.
Trotzdem kann man dem Frösteln gar nicht genug Aufmerksamkeit widmen, auch und gerade hier auf dem Blog.
Mai 29th, 2018 at 12:02
Ich zitiere immer wieder gern eine alte Feundin, die über Texte im Netz (damals ging es noch um Mails) sagte: “Ohne Intonaton keine Information”. Es fällt mir schwer zu verstehen, wie man überhaupt so etwas wie eine Haltung, zumal eine emotionale, einem selbst gegenüber in Texte wie die Kommentare hinein interpretieren kann. Kann ich nur von abraten. Ich habe hier fast 100.000 Kommentare gelesen; allein die Vorstellung, ich hätte mir jedesmal Gedanken darüber gemacht, wie ich dabei beurteilt werde, lässt mich zur Pillendose greifen.
Mai 29th, 2018 at 12:11
Tja Altauto, das ist nicht von der Hand zu weisen.
Zum Beispl. 3 (das betrifft auch dein erstes Beispiel): Wärend am heutigen Tag im Zuge zu den G20 Protesten in HH auf Anfrage aus Dtl. reagiert wurde und die Wohnung eines schweizerischen Aktivisten durchsucht wurde, geht das aus unerfindlichen Gründen bei dem NSU Hintermann Ralf Marschner nicht.
Zur Erinnerung, als Uwe Mundlos abtauchte, stellte Marschner ihn in seiner Baufirma ein die vermudlich auch für NSU Straftaten genutzt wurde. Nur seit Jahren kann oder will man weder Marschner verhören noch gar ausliefern.
Sieh selbst (Eine NSU-Spur führt ins Rheintal: Der Mann ohne Hals)
Mai 29th, 2018 at 13:34
@flatter #14 – Ja, ich muss auch zugeben, dass ich insbesondere diesen ‘Opener’ in seiner Gesamtheit als recht kryptisch empfinde, mehr noch als den letzten zum Thema. Ich ahne zwar, dass da etwas lauert, das vermutlich durchaus seinen Sinn hat, aber krieg’s noch nicht. Es erinnert mich aber an mein vermutlich ganz ähnlich gelagertes ‘Versagen’ bezüglich Sahlins und der Menschen- und Weltbildfrage sowie den Umgang mit Dualismen, Dichotomien und Antinomien. Wobei auch der ‘Shift’ in mir selber immer noch anhält, die Sache sozusagen noch ‘reift’ bzw reifen muss. Je länger das dauert, desto ‘bedeutsamer’ kommt es mir aber auch vor, und desto drängender. Also aushalten und immer mal wieder ansetzen…
Mai 29th, 2018 at 14:00
Nein, ich bin ein Mann von Ehre. Nach diesem Versagen bleibt mir nur Seppuku, und IHR SEID SCHULD!!1!!1
Mai 29th, 2018 at 15:26
Klare Ansage. War nett mit dir.
30,2°… IM MAI!!1!!1
Edith meint gehört zu haben, dass die hiesigen Bauern der Braugerste Vorrang vor dem Wintergetreide geben wollen. Man muss Prioritäten setzen. Hoffentlich hat’s dann auch noch Wasser zum Brauen…
Mai 29th, 2018 at 20:59
OT – Die Verhältnisse zum Tanzen zwingen, indem man ihnen die eigne Melodie vorspielt – das schaffen die Verhältnisse inzwischen ganz allein. Trump/Korea, Italien/EU, Macron/Riad – Veitstänze vom feinsten. Vom Wetter mal ausnahmsweise ganz zu schweigen…
Mai 29th, 2018 at 21:41
Das Ich ist der Nachfolger Gottes als Letztbegründung. Können wir daraus einen Kuchen backen…?
Mai 29th, 2018 at 22:29
Vielleicht ist es eine Hefe. Der Kuchen ist immer noch “Mensch”, das “Ich” allenfalls eine vitale Voraussetzung, die Konstruktion in Gang zu halten – und doch etwas völlig Anderes.
“Letztbegründung” trifft es auch nicht gut, eher vielleicht Erstbegründung. Es/er ist nämlich bloß eine Idee, die zerfällt, wie so oft vor dem kruden ‘Sein’. Er ist nur ein Teil davon, mag sich aber nicht damit bescheiden, muss er doch darüber stehen wie seine große Projektion ‘Gott’ zuvor. Zu dem ganzen Gewimmel um diesen ‘Menschen’, das auch ich (der Autor) so schwer zu greifen kriege, gehört das Pendant: dass die (endlich ganze) Welt in ihren Teilen Menschen ‘gehört’ statt dass sich diese als Teil der Welt betrachten. Relativ sicher scheint mir, dass dieses Weltverhältnis – Eigentum – nicht möglich wäre ohne die Illusion vom Menschen als Weltenmeister.
Ich mache hiermit ein bisschen Poesie, wo die Theorie nicht weiterhilft.
Mai 30th, 2018 at 10:01
Soweit. Das ist ja auch, was mich umtreibt: welche ‘unterliegenden’ (bzw verschwörungstechnisch ‘unterlegten’) Denkfiguren – die man nicht immer aber oft als Mythen betrachten kann bzw muss – machen so ein krudes und selbstzerstörerisches Gesellschaftssystem wie das unsere überhaupt erst ‘denkmöglich’? Das Verhältnis Mensch/Welt – das sich dann ja im Verhältnis Individuum/Gesellschaft noch einmal wiederholt – als das eines herrschenden Zentrums zu seinem Material und Mittel ist da sicher eine der ganz zentralen Punkte.
Wo ich aber immer noch nicht ganz hinterherkomme, ist die ‘Schwere der Schuld’, dh das Gewicht, das dieser Frage aus deiner Sicht offenbar zukommt. Läuft das am Ende nicht auch auf eine ‘Kritik des Willens’ hinaus?
Mai 30th, 2018 at 12:26
Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Die aufgezählten psychischen Ursachen (sog. „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin eher ungebräuchlich sind und im Grunde nur in der Forensik verwendet werden. Damit bleibt es vorab interpretierbar.
Mai 30th, 2018 at 22:35
@flatter (14)
Heißt dass Du machen kannst was Du willst, außer: wenn Du der Herrschaft in die Quere kommst – bspw. dem finnischen Steuerrecht, oder den Knilchen aus Babylonien – dann setzt’s was. Da kannst Du lamentieren und dozieren so lang Du willst.
Mai 31st, 2018 at 07:42
Du kannst sogar jedes einzelne verdammte Grundrecht in Frage stellen – aber nie und niemals nicht die Eigentumsordnung. Was das Menschen- und Grundrecht auf eine Bleibe zählt im Vergleich zum ‘Grundrecht’ auf die unbegrenzte Anhäufung insbesondere ausbeutungsfähigen Eigentums haben wir gerade wieder bei den jüngsten zaghaften Wohnungsbesetzungen gesehen. Deshalb wird auch jede ‘linke’ Gruppierung sofort vom VerfSchutz beobachtet, während sie sich bei der AfD weiterhin weigern. Den ‘rechten’ Ausweg behält man sich sogar selbst vor, jeder ‘linke’ hingegen wird eisern bekämpft.
Das sollte man diesen Leuten mal klarmachen – ‘rechts’ ist für Weicheier… :p
Mai 31st, 2018 at 17:26
@Vogel: sorry, auf diesem Niveau der (nicht vorhandenen) Differenzierung diskutiere ich gar nicht, und im Opener geht es um etwas völlig anderes.
Mai 31st, 2018 at 21:22
Is völlig daneben, nur weiss ich was 240/160 bedeutet. Ihr linker Arm is (noch) gelähmt, aus`m Koma is die kleine Grosse zurück. Die graue Masse hats wohl gut überstanden. Warten, mehr kannste nich machen…Hatten eigentlich das eine und das andre vor die nächsten Tage…
Mai 31st, 2018 at 21:32
Vasteh ick nich.
Mai 31st, 2018 at 21:39
Lenka is chronisch krank, Bluthochdruck, Stoffwechselprobleme u. a. . Sie hatte heut vormittag (dem Herrn sei dank is es nicht nachts passiert ) nen Herzinfarkt, den zweiten, ich war nich dabei. Die Varnsdorfer smH hat alles richtsch gemacht, Lenka lebt…
Mai 31st, 2018 at 23:16
Ah ja, allet Jute dahin!
Juni 1st, 2018 at 01:44
@ Hardy
B hat vermutlich schuld, da A lediglich in Notwehr (§ 32 StGB) gehandelt hat. Wenn B allerdings nach § 20 StGB gar nicht schuldfähig ist/war, was allerdings A vorab nicht wissen können konnte, dann gab es demnach letztlich weder eine rechtswidrige Tat, noch einen schuldigen Täter. (?)
Juni 1st, 2018 at 11:48
So, Don Rajoy wurde zurückgetreten. Mal schauen, wie die Verräter jetzt regieren.
edith: Sagten Sie … “Propaganda”?
Abgewählt wurde Rajoy, der “durch Reformen und Sparpläne” einen “wirtschaftlichen Aufschwung des ehemaligen Krisenlandes” erreicht hat, u.a. durch “Separatisten” und “Linkspoulisten“. Das muss eine Art Putsch des Bösen gegen das Gute gewesen sein.
Juni 4th, 2018 at 08:19
Gewalt und Gehorsam – Ein Jahr nach der Reform des Strafgesetzbuches am 30. Mai 2017 zeigt sich, dass durch diese Gesetze alles zu Gewalt erklärt werden kann, was nicht Gehorsam ist.
‘Schuldig’ wird man in diesem Kontext also schon allein durch Ungehorsam. Sünde wider die Obrigkeit. Liegt das eigentliche Problem dann nicht auch hier in der Tatsache der Herrschaft? Und das der ‘Schuld’ womöglich ‘nur’ darin, Herrschaft quasi ‘aufzuheben’?